Hausverwaltung

Unsere Aufgaben für Ihre sorgenfreie WEG Verwaltung

  • Ständige Kontrolle des baulichen Zustandes des Gemeinschaftseigentums
  • Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten durch einen Hausmeisterservice
  • Pflegevertrag: z.B.  Gartenpflege, etc.
  • Regelmäßig Hausbegehungen
  • Unterrichtung der Eigentümer über Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Reparaturen
  • Beratung in baurechtlichen Fragen bzw. Zusammenarbeit mit Architekten / Bautechnikern / Gutachtern
  • Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorlage bei der Eigentümerversammlung, bzw. Beirat
  • Überwachung der durchzuführenden Arbeiten
  • Überprüfung und Anweisung der Rechnungen
  • Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
  • Kontrolle der bestehenden Wartungsverträge
  • Überwachung  der durchzuführenden Wartungsarbeiten, die von den Fachfirmen vorgenommen werden
  • Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge, bei günstigeren Verträgen erfolgt eine – Beratung vor Abschluss
  • Durchführung von Zahlungskontrollen, um Rückstände bei den Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage der einzelnen Eigentümer zu vermeiden
  • Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
  • Kontrolle bei Nach- / Rückzahlungen aus Abrechnungen
  • Kontrolle von Bankauszügen und Belegen und deren Eingabe in die EDV-Anlage
  • Erstellung der jährlichen Abrechnungen
  • Vorbereitung von Abschlüssen und Vorlage beim Beirat bzw. bei der jährlichen Eigentümerversammlung
  • Erstellung von Einzelabrechnungen
  • Kontrolle der bestehenden Gebäude- / Haftpflicht-Versicherungsverträge
  • Beratung und Abschluss von günstigeren Versicherungsverträgen
  • Geltendmachung von Versicherungsschäden
  • Ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung
  • schriftliche Übersendung der Tagesordnungspunkte
  • Einladungen an die Eigentümer
  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Vorsitz durch den Verwalter oder einer anderen Person, die von den Eigentümern bestimmt wird
  • Abgabe eines Rechenschaftsberichtes über das Wirtschaftsjahr
  • Formulierung von Beschlüssen und deren Beratung
  • Führung eines Protokollbuches
  • Versendung der Niederschriften an die Eigentümer nach vorheriger Gegenzeichnung durch den Beirat – bzw. Eigentümerversammlung nach den Vorschriften des WEG

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