Unsere Aufgaben für Ihre sorgenfreie WEG Verwaltung
- Ständige Kontrolle des baulichen Zustandes des Gemeinschaftseigentums
- Durchführung von kleineren Reparaturarbeiten durch einen Hausmeisterservice
- Pflegevertrag: z.B. Gartenpflege, etc.
- Regelmäßig Hausbegehungen
- Unterrichtung der Eigentümer über Art, Umfang und Zeitpunkt notwendiger Reparaturen
- Beratung in baurechtlichen Fragen bzw. Zusammenarbeit mit Architekten / Bautechnikern / Gutachtern
- Einholen von Kostenvoranschlägen und Vorlage bei der Eigentümerversammlung, bzw. Beirat
- Überwachung der durchzuführenden Arbeiten
- Überprüfung und Anweisung der Rechnungen
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
- Kontrolle der bestehenden Wartungsverträge
- Überwachung der durchzuführenden Wartungsarbeiten, die von den Fachfirmen vorgenommen werden
- Verhandlungen mit Fachfirmen über neue Wartungsverträge, bei günstigeren Verträgen erfolgt eine – Beratung vor Abschluss
- Durchführung von Zahlungskontrollen, um Rückstände bei den Betriebskosten und der Instandhaltungsrücklage der einzelnen Eigentümer zu vermeiden
- Überwachung der monatlichen Hausgeldzahlungen
- Kontrolle bei Nach- / Rückzahlungen aus Abrechnungen
- Kontrolle von Bankauszügen und Belegen und deren Eingabe in die EDV-Anlage
- Erstellung der jährlichen Abrechnungen
- Vorbereitung von Abschlüssen und Vorlage beim Beirat bzw. bei der jährlichen Eigentümerversammlung
- Erstellung von Einzelabrechnungen
- Kontrolle der bestehenden Gebäude- / Haftpflicht-Versicherungsverträge
- Beratung und Abschluss von günstigeren Versicherungsverträgen
- Geltendmachung von Versicherungsschäden
- Ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- schriftliche Übersendung der Tagesordnungspunkte
- Einladungen an die Eigentümer
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Vorsitz durch den Verwalter oder einer anderen Person, die von den Eigentümern bestimmt wird
- Abgabe eines Rechenschaftsberichtes über das Wirtschaftsjahr
- Formulierung von Beschlüssen und deren Beratung
- Führung eines Protokollbuches
- Versendung der Niederschriften an die Eigentümer nach vorheriger Gegenzeichnung durch den Beirat – bzw. Eigentümerversammlung nach den Vorschriften des WEG