AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Langenkamp Immobilien KG

  • 1 Geltungsbereich

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entfalten Wirkung gegenüber Verbrauchern i. S. d. § 13 BGB und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. Soweit Regelungen dieser AGB nur gegenüber Unternehmern Geltung entfalten, wird dies ausdrücklich bestimmt.

(2) Die Firma Langenkamp Immobilien KG, Rhöndorfer Str. 17c, 53604 Bad Honnef, vertreten durch die Komplementärin Sabine Quadflieg, ebenda, ist Verwenderin der AGB. Der jeweilige Auftragsgeber ist der Vertragspartner.

(3) Entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden nicht in den Vertrag mit einbezogen, es sei denn, dass die Verwenderin diese schriftlich anerkennt.

(4) Die AGB werden Vertragsbestandteil bei Maklerverträgen jeglicher Form. Bei Verträgen, die den Geschäftsbereich der Immobilienverwaltung betreffen, entfalten die unter § 7 dieser AGB genannten Regelungen Geltung.

  • 2 Zustandekommen des Maklervertrages und Maklerprovision

(1) Der Maklervertrag bedarf keiner bestimmten Form und kann sowohl durch ausdrückliche als auch durch konkludente Willenserklärungen geschlossen werden.

(2) Die Verwenderin weist bei ihren Inseraten stets auf ihr Provisionsverlangen hin, das dann entsteht, wenn der Hauptvertrag – also der Kauf- oder Mietvertrag – zustande kommt. Wird der Maklervertrag nicht ausdrücklich durch Angebot und Annahme geschlossen, liegt in der Erbringung der Maklerdienste das Angebot der Verwenderin auf Abschluss des Maklervertrages, welches mit der Entgegennahme der Maklerdienste durch den Vertragspartner angenommen wird.

(3) Bei Maklerverträgen, bei welchen gegenüber einem Mietwohnungssuchenden ein Provisionsanspruch entstehen soll, bedarf es eines ausdrücklichen Vertragsschlusses in Textform.

(4) Die Maklerprovision beträgt bei Kaufverträgen über Wohnimmobilien 3,57 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Kaufverträgen über andere Immobilien wird die Maklerprovision individualvertraglich vereinbart. Bei Mietverträgen über Wohnraum beträgt die Maklerprovision 2 Nettokaltmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; insgesamt also 2,38 Kaltmieten. Die Maklerprovision hinsichtlich anderer Mietverträge wird individualvertraglich vereinbart.

  • 3 Verbot der Weitergabe erlangter Informationen, Vertragsstrafen und Aufwendungsersatz

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Objektnachweise und Objektinformationen, die diesem durch die Verwenderin mitgeteilt oder zur Verfügung gestellt wurden, nicht ohne schriftliche Zustimmung der Verwenderin an Dritte weiterzugeben.

(2) Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Vertragspartner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € an die Verwenderin zu zahlen.

(3) Die Ansprüche der Verwenderin auf Schadensersatz wegen der in § 3 Abs. 1 dieser AGB genannten Verpflichtung bleiben unberührt.

(4) Vermittelt die Verwenderin einen im Hinblick auf den Hauptvertrag abschlussbereiten Vertragspartner und wird der Hauptvertrag aus Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht abgeschlossen, ist der Vertragspartner verpflichtet, der Verwenderin 25 % der vereinbarten Provision als Vertragsstrafe zu zahlen.

(5) Kommt der Hauptvertrag nicht zustande, verpflichtet sich der Vertragspartner der Verwenderin ihre Aufwendungen zu erstatten. Die Höhe der Erstattung ist auf maximal 25 % der vereinbarten Provision begrenzt.

  • 4 Doppeltätigkeit

(1) Die Verwenderin darf bei zu vermittelnden Kaufverträgen für den Verkäufer und den Käufer tätig werden mit der Folge, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer gegenüber der Verwenderin die vereinbarte Provision schulden.

(2) Bei Mietverträgen über Wohnraum darf die Verwenderin nur für den Vermieter oder den Mieter tätig werden.

  • 5 Keine Überprüfung der Angaben des Verkäufers oder Vermieters

(1) Die Verwenderin erhält die Objektnachweise und Objektinformationen vom Verkäufer oder Vermieter. Die Verwenderin überprüft die vorgenannten Informationen nicht auf ihre Richtigkeit.

(2) Der Vertragspartner ist dafür verantwortlich, die vorbenannten Informationen vor Abschluss des Hauptvertrages auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

  • 6 Haftungsausschluss

(1) Die Verwenderin haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen.

(2) Die Verwenderin haftet für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verwenderin oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verwenderin beruhen. Die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, wird ausgeschlossen.

  • 7 besondere Vereinbarungen im Bereich der Immobilienverwaltung

Im Bereich der Immobilienverwaltung gelten die §§ 1, 6 und 8 dieser AGB entsprechend.

  • 8 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ist der Vertragspartner ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, wird Bad Honnef (Amtsgericht Königswinter, Landgericht Bonn) als Gerichtsstand vereinbart.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Verwenderin und der Auftraggeber verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

 

Stand: 01.12.2018

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